Als Rentner nach Nordzypern

Warum sollte man überhaupt auswandern, wenn man in Rente ist? Dafür gibt es eine ganze Reihe von Gründen. Viele Menschen sehnen sich an ihrem Lebensabend nach Sonne und Wärme, nach mehr Verständnis, nach weniger Luftverschmutzung, höherer Lebensqualität oder besseren Umweltbedingungen. 

Ein wichtiger Grund für viele Menschen ist auch der Faktor "Geld" 


Wo kann man bei angenehmen klimatischen Bedingungen und freundlichen Menschen für sein Geld mehr bekommen? Wo ist die Lebensqualität hoch und wo sind Immobilien, Mieten und Nebenkosten erschwinglich? Egal, was man machen will, am Anfang steht – zumindest für deutsche Staatsbürger – die Rentenanstalt in Berlin.

Gemäß der Deutschen Rentenversicherung (DRV) sollte der Rentenbezieher, der seinen ständigen Wohnsitz ins Ausland verlegen möchte, spätestens zwei Monate vor dem geplanten Umzug den zuständigen Rentenversicherungs-Träger über die Wohnsitzänderung informieren. Ist man nur vorübergehend im Ausland, ändert sich nichts. 

Der Rententräger überweiset die volle Rente auf ein angegebenes Konto, ebenso, wenn man dauerhaft in einem Land der Europäischen Union (inklusive nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz) leben möchte, gibt es die volle Rente. Anders sieht es da schon aus, wenn man den Wohnsitz in einem Land "außerhalb" der EU wählt, mit dem Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, kann es zu Einschränkungen kommen. Nur wenn Rentner ihren Ruhestand dauerhaft, also für länger als sechs Monate im Jahr, in einem Land außerhalb der EU und ohne ein solches Abkommen verbringen, müssen Sie mit Abzügen bei ihrer Rente rechnen.

Wohnt man nicht mehr in Deutschland, überprüft der Renten-Service der Deutschen Post AG automatisch im Auftrag des Rententrägers einmal jährlich, ob man noch lebt. Diese sogenannte "Lebensbescheinigung" wird meist Mitte des Jahres verschickt und sollte sofort an den Rentenversicherungsträger zurück geschickt werden. Es gibt auch die Option, den sogenannten Digitalen Lebensnachweis (DLN) zu erbringen.

Für den türkischen Teil (Nordteil) der Insel gilt der Status "vertragsloses Ausland". Hält man sich nicht nur vorübergehend im Ausland auf, ist die Höhe der jeweiligen Auslandsrente abhängig von der Art der zurückgelegten Zeiten. Grundsätzlich gilt, dass bei Verlegung des gewöhnlichen Wohnsitzes in das sogenannte "vertragslose Ausland" die Rente in gleicher Höhe weitergezahlt wird, wenn der Rentenbezieher die deutsche Staatsbürgerschaft hat und die Rente aus ausschließlich deutschen Zeiten gezahlt wird.

Hat man Versicherungszeiten aufgrund einer Beschäftigung oder Tätigkeit in Deutschland (sogenannte Pflichtbeiträge), wird die deutsche Rente aus diesen Beitragszeiten immer auch ins vertragslose Ausland gezahlt (gleiches gilt beispielsweise auch bei Kindererziehungszeiten und freiwilligen Beiträgen zur deutschen Rentenversicherung). Auch aus sogenannten beitragsfreien Zeiten (zum Beispiel Anrechnungs- und


Zurechnungszeiten) kann die Rente ebenfalls problemlos ins vertragslose Ausland - also auch nach Nordzypern - gezahlt werden.

Sofern in der Rente Zuschläge an Entgeltpunkten enthalten sind, wie zum Beispiel:

- Zuschläge für Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen nicht versicherungspflichtigen Beschäftigung,

- Zuschläge aus einem Versorgungsausgleich oder Rentensplitting,

- Zuschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters oder bei Abfindung von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung,

- Zusätzliche Entgeltpunkte für Arbeitsentgelt aus Wertguthaben aus flexiblen- Arbeitszeitregelungen,

- Zuschläge aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters,

- Zuschläge bei Witwen­ und Witwerrenten für Zeiten der Erziehung eines Kindes,

- Zuschläge aus Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung,

- Zuschläge für nachversicherte Soldaten auf Zeit oder

- Zuschläge an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung, werden diese auch ins Ausland gezahlt.

Bis zu einer Höhe von 3.420 Euro ist der Bezug der Rente in Nordzypern steuerfrei. Es können sich z.B. bei der Krankenversicherung der Rentner oder dem Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag und bei der Pflegeversicherung Nachteile ergeben. 

Ein Anspruch auf Zuschuss zur Krankenversicherung besteht, wenn der Rentner:

- freiwillig in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung oder

- bei einem privaten Krankenversicherungs-unternehmen, das der deutschen Aufsicht unterliegt, versichert ist.

Es ist in jedem Fall zu empfehlen, bereits früh im Vorfeld eines angestrebten Ortswechsels ein ausführliches Gespräch mit einem versierten Sozialexperten zu führen. 

Was kaum jemand weiß: diese findet man meist in unmittelbarer Nähe des Wohnortes. Eine Liste kann man beim Rententräger per Download abrufen.

Quelle: Fliegen ohne Flügel - Der Nordzypern Tippgeber



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