Als Rentner nach Nordzypern
Warum sollte man überhaupt auswandern, wenn man in Rente ist? Dafür
gibt es eine ganze Reihe von Gründen. Viele Menschen sehnen sich an
ihrem Lebensabend nach Sonne und Wärme, nach mehr Verständnis, nach
weniger Luftverschmutzung, höherer Lebensqualität oder besseren
Umweltbedingungen.
Ein wichtiger Grund für viele Menschen ist auch
der Faktor "Geld"
Wo kann man bei angenehmen klimatischen Bedingungen
und freundlichen Menschen für sein Geld mehr bekommen? Wo ist die
Lebensqualität hoch und wo sind Immobilien, Mieten und Nebenkosten
erschwinglich? Egal, was man machen will, am Anfang steht –
zumindest für deutsche Staatsbürger – die Rentenanstalt in
Berlin.
Gemäß der Deutschen Rentenversicherung (DRV) sollte der
Rentenbezieher, der seinen ständigen Wohnsitz ins Ausland verlegen
möchte, spätestens zwei Monate vor dem geplanten Umzug den
zuständigen Rentenversicherungs-Träger über die Wohnsitzänderung
informieren. Ist man nur vorübergehend im Ausland, ändert sich
nichts.
Der Rententräger überweiset die volle Rente auf ein
angegebenes Konto, ebenso, wenn man dauerhaft in einem Land der
Europäischen Union (inklusive nach Island, Liechtenstein, Norwegen
oder der Schweiz) leben möchte, gibt es die volle Rente. Anders
sieht es da schon aus, wenn man den Wohnsitz in einem Land
"außerhalb" der EU wählt, mit dem Deutschland kein
Sozialversicherungsabkommen hat, kann es zu Einschränkungen kommen.
Nur wenn Rentner ihren Ruhestand dauerhaft, also für länger als
sechs Monate im Jahr, in einem Land außerhalb der EU und ohne ein
solches Abkommen verbringen, müssen Sie mit Abzügen bei ihrer Rente
rechnen.
Wohnt man nicht mehr in Deutschland, überprüft der Renten-Service der Deutschen Post AG automatisch im Auftrag des Rententrägers einmal jährlich, ob man noch lebt. Diese sogenannte "Lebensbescheinigung" wird meist Mitte des Jahres verschickt und sollte sofort an den Rentenversicherungsträger zurück geschickt werden. Es gibt auch die Option, den sogenannten Digitalen Lebensnachweis (DLN) zu erbringen.
Für den türkischen Teil (Nordteil) der Insel gilt der Status "vertragsloses Ausland". Hält man sich nicht nur vorübergehend im Ausland auf, ist die Höhe der jeweiligen Auslandsrente abhängig von der Art der zurückgelegten Zeiten. Grundsätzlich gilt, dass bei Verlegung des gewöhnlichen Wohnsitzes in das sogenannte "vertragslose Ausland" die Rente in gleicher Höhe weitergezahlt wird, wenn der Rentenbezieher die deutsche Staatsbürgerschaft hat und die Rente aus ausschließlich deutschen Zeiten gezahlt wird.
Hat man Versicherungszeiten aufgrund einer Beschäftigung oder Tätigkeit in Deutschland (sogenannte Pflichtbeiträge), wird die deutsche Rente aus diesen Beitragszeiten immer auch ins vertragslose Ausland gezahlt (gleiches gilt beispielsweise auch bei Kindererziehungszeiten und freiwilligen Beiträgen zur deutschen Rentenversicherung). Auch aus sogenannten beitragsfreien Zeiten (zum Beispiel Anrechnungs- und
Zurechnungszeiten) kann die Rente ebenfalls
problemlos ins vertragslose Ausland - also auch nach Nordzypern -
gezahlt werden.
Sofern in der Rente Zuschläge an Entgeltpunkten enthalten sind, wie zum Beispiel:
- Zuschläge für Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen nicht versicherungspflichtigen Beschäftigung,
- Zuschläge aus einem Versorgungsausgleich oder Rentensplitting,
- Zuschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters oder bei Abfindung von Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung,
- Zusätzliche Entgeltpunkte für Arbeitsentgelt aus Wertguthaben aus flexiblen- Arbeitszeitregelungen,
- Zuschläge aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters,
- Zuschläge bei Witwen und Witwerrenten für Zeiten der Erziehung eines Kindes,
- Zuschläge aus Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung,
- Zuschläge für nachversicherte Soldaten auf Zeit oder
- Zuschläge an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung, werden diese auch ins Ausland gezahlt.
Bis zu einer Höhe von 3.420
Euro ist der Bezug der Rente in Nordzypern steuerfrei.
Es können sich z.B. bei der Krankenversicherung der Rentner
oder dem Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag und bei der
Pflegeversicherung Nachteile ergeben.
Ein Anspruch auf Zuschuss zur
Krankenversicherung besteht, wenn der Rentner:
- freiwillig in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung oder
- bei einem privaten Krankenversicherungs-unternehmen, das der deutschen Aufsicht unterliegt, versichert ist.
Es ist in jedem Fall zu empfehlen, bereits früh im Vorfeld eines angestrebten Ortswechsels ein ausführliches Gespräch mit einem versierten Sozialexperten zu führen.
Was kaum jemand weiß: diese findet man meist in unmittelbarer Nähe des Wohnortes. Eine Liste kann man beim Rententräger per Download abrufen.
Quelle: Fliegen ohne Flügel - Der Nordzypern Tippgeber

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